Rechtsverhältnis

Rechtsverhältnis
Rẹchts|ver|hält|nis, das (Rechtsspr.):
1. rechtlich geordnetes, bestimmte Rechte u. Pflichten begründendes Verhältnis, in dem Personen bzw. Personen u. Gegenstände zueinander stehen.
2. <Pl.> rechtliche Verhältnisse.

* * *

Rechtsverhältnis,
 
die sich aus einem bestimmten Lebenssachverhalt ergebende rechtliche Beziehung zwischen Personen untereinander oder zwischen einer Person und einem Gegenstand, z. B. Schuldverhältnis, Beamtenverhältnis. Kein Rechtsverhältnis bilden, auch wenn sie rechtserheblich sein sollten, bloße Tatsachen (z. B. Unwahrheit einer Behauptung) oder abstrakte Rechtsfragen.

* * *

Rẹchts|ver|hält|nis, das (Rechtsspr.): 1. rechtlich geordnetes, bestimmte Rechte u. Pflichten begründendes Verhältnis, in dem Personen bzw. Personen u. Gegenstände zueinander stehen. 2. <Pl.> rechtliche Verhältnisse.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechtsverhältnis — Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit sie durch rechtliche Kategorien bestimmt ist. Innerhalb einer Rechtsordnung ist ein Rechtsverhältnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsbeziehung — Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit sie durch rechtliche Kategorien bestimmt ist. Innerhalb einer Rechtsordnung ist ein Rechtsverhältnis… …   Deutsch Wikipedia

  • Fairneß — Fairness geht als Begriff auf das englische Wort „fair“ („anständig“, „ordentlich“) zurück. Fairness drückt eine (nicht gesetzlich geregelte) Vorstellung individueller Gerechtigkeit aus. Fairness lässt sich im Deutschen mit akzeptierter… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsbezeugend — Deklaratorisch („klarstellend“; lat. declarare „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem deklaratorischen Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsverhältnis — Posten; Stellung; Job; Stelle; Anstellung * * * Ạr|beits|ver|hält|nis 〈n. 11〉 Rechtsverhältnis zw. Arbeitnehmer u. Arbeitgeber ● in einem Arbeitsverhältnis stehen angestellt, dauernd gegen Entgelt beschäftigt sein; in keinem Arbeitsverhältnis… …   Universal-Lexikon

  • Schuldverhältnis — Schụld|ver|hält|nis 〈n. 11; unz.〉 Rechtsverhältnis zw. Schuldner u. Gläubiger * * * Schụld|ver|hält|nis, das (Rechtsspr., Wirtsch.): Rechtsverhältnis zwischen Schuldner u. Gläubiger. * * * Schuldverhältnis,   ein Rechtsverhältnis zwischen… …   Universal-Lexikon

  • Deklaratorisch — (rechtsbekundend, klar oder feststellend; lat. declarare, „deutlich bezeichnen“) bedeutet in der juristischen Fachsprache, dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist. Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich… …   Deutsch Wikipedia

  • Fairness — geht als Begriff auf das englische Wort „fair“ („anständig“, „ordentlich“) zurück. Fairness drückt eine (nicht gesetzlich geregelte) Vorstellung individueller Gerechtigkeit aus. Fairness lässt sich im Deutschen mit akzeptierter Gerechtigkeit und… …   Deutsch Wikipedia

  • Juristisch — Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg. Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”